Meinst Du, Richter kommen direkt von der Baumschule auf den Richterstuhl??
Die kennen Ihre Pappenheimer.
Wenn Du dann noch mit Deiner hier dokumetierten Einstellung (wer kann sich schon dauerhaft verstellen?) beim Richter einen entsprechenden Eindruck hinterlässt - dann war es das.
Wenn Du viel Pech hast, gehst Du sogar schwerer bestraft aus dem Gerichtssaal als Du reingegangen bist - wenn der Richter mit solcher Einstellung ein Problem hat und Dich deswegen für ungeeignet hält, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Also wenn er sich so gibt wie hier, dann ist der Zweifel an der Eignung zum Führen eines KfZ auch angebracht.
Wer einen Fehler macht, tut gut daran kleine Brötchen zu backen und Einsicht zu zeigen. Dazu hatte er ja schon einmal im Rahmen einer MPU Zeit. Die MPU war ein Warnschuß gewesen und sollte eigentlich dazu anhalten, dass man künftig einsichtiger ist. Aber gleich bei einer Halt zeigenden Ampel vorbei, das passt dann wieder.
Mofa-Fahren geht noch. Dazu bedarf es lediglich eine rPrüfbescheinigung udn das ist keine Fahrerlaubnis.