Mag alles sein, es untermauert nur die Aussage des Fahrers. Es ist also kein Beweismittel, sondern nur ein Hilfsmittel um die Aussagen gewichten zu können.
Und natürlich kommt es dann richtig gut, wenn er gelogen hat. Es ist zwar nicht strafbar, denn als Beschuldigter darf man lügen, aber die Gerichte sind frei in der Würdigung der Beweise.