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TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 15.11.2011, 23:51   #1
Wörtherseefahrer
 
Benutzerbild von aam 90

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Standard Frage zur vorhandenen Fahrwerkeintragung


Ich habe dieses Jahr ein 60/40 FW von Bilsein/Eibach verbaut und gleich eintragen gelassen. Nun steht aber in der Eintragung auch die Reifen/Felgen kombination drin mit den Daten der BBS RS 722 und der Reifen (215/40 R16) drin. Die Reifen sind jetzt an der Verschleissgrenze und die Felgen müssten aufbereitet werden. Eigentlich wollte ich das Auto nächstes Jahr abmelden und noch mehr machen wie Reifen und Felgen, aber durch probleme in der Familie müsste ich das Auto nächstes Jahr noch einmal fahren aber die Zeit reicht mir nicht um die Felgen machen zu lassen und neue Reifen aufziehen.

Jetzt meine Frage kann ich auch andere Felgen fahren oder müsste ich diese auch Eintragen lassen? Derzeit finde ich auch keine anständigen Felgen des selben Typs mit der Reifenkombination.

Bin dankbar für jede Hilfreiche Antwort.


aam 90 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2011, 00:01   #2
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Benutzerbild von derk

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Du musst, meines Wissens nach, jeden neuen Felgensatz eintragen lassen, solange es sich nicht um Originalfelgen handelt. Ob dabei die maße die selben sind, ist egal, die Felgen müssen mit Namen in dem Fahrzeugschein stehen.

Grüße


derk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2011, 00:11   #3
asozial
 
Benutzerbild von Golf 3 GTi

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so siehts aus.

Aber im Winter kannst du die felgen doch bearbeiten hast doch noch winterreifen mit stahlus montiert oder nicht?
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Alt 16.11.2011, 00:13   #4
....LowRoller
 
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Wenns nichts ausmacht, hab da grad auch nocheine frage dazu.

Hab mein Fahrwerk eingetragen mit BBS Felgen (vom 3er GT, also original VW)) in 6x15 und mit 195/50R15 Reifen.

Jetzt hab ich aber Winterreifen drauf.
Hier wären es genau die selben Maße, Felgengröße als auch Reifendimensionen.
Felgen sind hier Stahl vom 2er G60 (also auch original VW), eben in 6x15.

Muss ich das jetzt auch eintragen lassen??
Da ja das Fahrwerk in verbindung mit den BBS eingetragen ist, aber jetzt Stahlfelgen drauf sind.
Oder nicht da beides original VW??

Unterschied gibs nur ein kleinen.
Die BBS haben ET45 und die G60 Felgen ET35.
Aber! ich fahre die BBS mit 10mm Spurplatten, also komm ich da ja auch wieder auf 35.
takumi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2011, 00:26   #5
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also, normalerweise brauchst du original VW Felgen sowieso nicht eintragen, aber in deinem Fall erinner ich mich gerad an etwas. In dem Fahrzeugschein und -brief steht ja drin was für Reifen man im Winter fahren darf, wenn da bei dir die 15 Zöller beistehen darfst du die auch fahren. Soweit ich weiß darf man ja auch nicht einfach i-ein Reifentyp im Winter fahren.
Jede Reifendimension, die man fahren möchte, muss im Fahrzeugschein, andere Dimensionen im -brief, vermerkt sein.

Grüße
derk ist offline   Mit Zitat antworten

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Alt 16.11.2011, 01:03   #6
Wörtherseefahrer
 
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In der Zulassungsbescheinigung Teil 1+2 stehen nur noch die kleinste Reifen dimension drin. Darum ist das ja meine Frage. Die Felgen sind original von VW so an meinem Golf ausgeliefert worden. Aber die stehen jetzt in der Eintragung mit drin ( Die Eintragung ist ein extra Zettel vom Tüv mit dem Vermerk "Bei nächstem befassen mit der Zulassungsstelle in der Zulassungbescheinigung einzutragen). Winterreifen habe ich keine da nur Sommerfahrzeug.
Nur durch Saisonbedingte Schichtarbeit habe ich kaum Zeit mich um alles zu kümmern wie Felgenaufbereiter suchen und Reifen auswählen bis April müsste ich aber was haben.
aam 90 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2011, 01:08   #7
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Bei mir wurde im Sommer nur das Fahrwerk eingetragen weil sie mir meine Felgen 7x17 ET 40 nicht eingetragen haben wegen den 195/40er Reifen... jetzt im Winter habe ich die Original BBS Felgen drauf 6,5x15 ET 43 mit Spurplatten und jetzt Stimmen aber die Maße nichtmehr von Radmitte zum Kotflügel heisst das ich muss jetzt nochmal hin ?
Tandu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2011, 06:34   #8
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welche Maße? die 320mm? normalerweise müssen die passen, da du ja den selben Rollumfang haben müsstest, somit wären auch die Reifen, im Querschnitt, gleich groß.
Andernfalls müsste das im Winter so gehen, weil es ja original Felgen sind. Aber zur eigenen Sicherheit, frag mal lieber beim Tüv nach, reicht ja ein Anruf. Bevor dir die Polizei was anderes erzählt und du im Winter so net fahren darfst^^

Grüße
derk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2011, 10:56   #9
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Also bei mir stand im alten Brief beide größen drin, die 185er und 195er.
Im neune nur noch 185er, aber ich fahre ja jetzt 195 und die wurden auch mit BBS Felgen, Spurplatten und Fahrwerk in kombonation eingetrage.

Muss ich bei mir nichts zusätzlich eintragen lassen, ändert sich ja nichts an der Kombi.
Statt Alu fahr ich halt jetzt Stahl und ohne Spurplatten.
takumi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2011, 11:05   #10
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Zitat:
Zitat von takumi Beitrag anzeigen
Muss ich bei mir nichts zusätzlich eintragen lassen, ändert sich ja nichts an der Kombi.
Statt Alu fahr ich halt jetzt Stahl und ohne Spurplatten.
ne dann nicht, dann kannst du die Reifen fahren, solange die Rad Kombi eingetragen ist, muss ja nicht im Fahrzeugschein stehen, reicht ja auch wenns im Fahrzeugbrief eingetragen ist
Die Polizei kann da nix sagen

Grüße
derk ist offline   Mit Zitat antworten
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