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TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 17.08.2010, 22:15   #1
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Benutzerbild von ChristianXD

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Standard Probefahrt nach Werkstattreparatur


Moin Jungs!

Ich habe mal ne Frage die mich seid Tagen wurmt.

Wenn ich ein Fahrzeug in die Werkstatt bekomme und umgebaut habe und auf der Probefahrt angehalten werde die nicht auf dem direkten Wege zum Tüv ist, können die Gesetzeshüter mir ja was.

In der Stzvo habe ich keine Sonderrechte für Werkstätten gefunden.
Genauso wenn Kunden ankommen, lassen Arbeiten ausführen und wir Fahren Fahrzeuge Probe die keinerlei Eintragungen haben. (ohne es zu wissen da wir daran nichts verändert haben)

Wenn ein Mechaniker wärend der Arbeit eine Probefahrt mit einem Kundenauto macht kann er wegen nicht eingetragenen Sachen belangt werden?

LGC


ChristianXD ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2010, 22:20   #2
Show&Shine-Sieger
 
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finde da gerade das fragezeichen nich ...
willst du wissen ob für werkstätt die stvo nicht gilt? eigentlich wird doch bei solchen dingen immer der fahrzeugführer belangt, oder evtl sogar auch der halter, das weiß ich nicht


DaTheo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2010, 22:24   #3
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Benutzerbild von ChristianXD

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So, habe mal die eigentliche Frage hervorgehoben...

Sorry Theo...
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Alt 17.08.2010, 22:29   #4
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Benutzerbild von DaTheo

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also denke dass kommt immer drauf an, mit vielen polizisten kann man ja ordentlich reden, wenn du den die lage schilderst lassen se dich bestimmt fahren, kenn mich nicht wirklich mit den rechten der polizei aus, ob die den halter dann dafür belangen können, obwohl er nicht mit dem fahrzeug "erwischt" wurde
ich würd aber sagen rechtlich gesehen, darfst du damit nicht fahren und bist auch haftbar
DaTheo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2010, 22:31   #5
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wenn an einem fahrzeug etwas nicht eingetragen ist werden fahrzeughalter wie fahrer bestraft.

denke mal schon das die dich dann auf der probefahrt belangen können
stingewitz2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2010, 22:34   #6
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Das ist die Sache...

Also müsste ich mit meinem Chef eine Vereinbarung treffen, falls ich angehalten werde mit Fahrzeugen die nicht der STVZO entsprechen, das er zumindest mir eine Entschädigung zahlt, falls der gewisse fall eintritt?

Denn ich fahre Täglich Showcars (echte Showcars) und Tuninghütten an denen nicht alles eingetragen ist.
So, könnte ich mich zumindest absichern falls ich den lappen loswerden oder Punkte und ne Strafe bekomme, das ich eine entschädigung erhalte...

Denn wenn ich keine Probefahrt mache kann ich eine Abmahnung erhalten.

LGC
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Alt 17.08.2010, 22:41   #7
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Die Punkte wird dir dein Chef nicht abnehmen können...!

Ich würde mich an deiner Stelle da mal einfach an direkt an die Polizisten wenden!! Hast doch nichts zu verlieren wenn du einfach mal dumm fragst. Die werden es dir am besten sagen können!
m!ck3Y ist gerade online
 
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Alt 17.08.2010, 22:44   #8
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Zitat:
Zitat von ChristianXD Beitrag anzeigen
Genauso wenn Kunden ankommen, lassen Arbeiten ausführen und wir Fahren Fahrzeuge Probe die keinerlei Eintragungen haben. (ohne es zu wissen da wir daran nichts verändert haben)
Ich schätze mal

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Automatikfahrer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2010, 22:47   #9
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Da sind aber auch gewisse unwissenheiten bei der Polizei wie jeder weis...

Das er mir die Punkte nicht abnehmen kann ist mir klar, es geht mir darumd as ich auf den Lappen angewiesen bin und jeden Tag mit dem Auto zur arbeit fahren muss da hier aus dem Kaff kein Bus fährt^^

Es geht nur um eine entschädigung falls was passiert.
Das mir dann nicht vom Chef noch ans Bein gepinkelt werden kann...

Zitat:
Zitat von Automatikfahrer Beitrag anzeigen
Ich schätze mal

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Das ist bekannt, aber da es dann im Ermessen des Beamten liegt ist es immer so ne Sache.
Daher ja die Frage, ob jemand weiß ob es da nen schlupfloch gibt...


LGC
ChristianXD ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2010, 23:03   #10
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Jeder, der mit dem Auto fährt, muss sich SELBER vergewissern, dass alles rechtens ist!

Auch wenn nur eine Kennzeichenbeleuchtung nicht funktioniert... und du damit Probe fährst, wird dir das angekreidet!
Der Fahrzeughalter wird dann natürlich mit zur Rechenschaft gezogen!

Probefahrt müsstest du also ausschließen! bzw auf eurem Hof durchführen!
GT-Fahrer ist offline   Mit Zitat antworten
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