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TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 14.08.2010, 14:30   #1
Testfahrer ^^
 
Benutzerbild von Danjo

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Standard 5-tages kennzeichen entstempelt . zulässig


Also wie einige hier schon mit bekommen haben sind mir meine 5-tages platten auf ner "überführungsfahrt" entstempelt worden.

1. ich wurde zum tüv geschleift
2. dieser hat 6 mängel festgestellt und davon sollen auch welche erheblich sein
3. davon sind mehrere sehr fraglich
4. im prüfprotokoll ist nichts vermerkt von wegen "weiterfahrt untersagt"

letzteres hat der polizist einfach entschieden, hat mir die plaketten gekratzt und dann sind sie ohne mir auch nur ein schrift stück dazu lassen einfach abgefahren und grade das ist für mich sehr fraglich da man ja normal für jeden scheiss nen schriebs von den herren bekommt.

auf einerseite meint der polizist er kann nicht entscheiden ob mein auto verkehrssicher ist und das muss der prüfer entscheiden.
auf der anderen seite sagt der prüfer zu mir er darf das nicht entscheiden das muss der "nicht dafür qualifizierte(o-ton des polizisten)" polizeibeamte entscheiden.
ja was denn nun laut tüv berichte hätte ich meinen wagen wieder vom hof bewegen dürfen und in binnen 4 wochen erneut vorführen müssen.
doch der herr in blau meinte er untersagt mir jetzt die weiterfahrt.
nun satnd ich doof man will mir ausserdem noch mindestens 40 eur und nen punkt aufdrücken für das bewegen eines nicht verkehrssichern fahrzeugs.
was mir nun völlig unverständlich ist wie soll ich denn wenn ich keinen tüv brauch für die kennzeichen diese mängel als "laie" feststellen und wieso existieren denn dann 5 tages zulassungen überhaupt wenn die der meinung sind sie können mir die dinger einfach abkratzen.

wie sollte ich weiter vorgehn. ich werde heute noch versuchen einen scan vom tüv bericht hochzu laden aber hier siehts schlecht aus sowohl mit internet als auch mit nem scanner.


Danjo ist offline
 
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Alt 14.08.2010, 14:35   #2
Akzent-Setzer
 
Benutzerbild von Michi GTI

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Nur mal zum Vergleich.
Nen Kumpel von mir hat nen 2l 16V Motor in nen Corsa gebaut, den tiefergelegt und andere Felgen sind auch noch draufgekommen.
Kurzerhand hat er sich Kurzzeitkennzeichen geholt die Karre geprimert und ist nach Oschersleben zum Opel-Treffen gefahren (nichts eingetragen)
Auf der Rückfahrt angehalten wurden und die Polizisten natürlich alles gemerkt aber er durfte weiterfahren. Ne Strafe musste er zwar auch zahlen aber da sieht man mal wie unterschiedlich das ist.


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Alt 15.08.2010, 13:47   #3
AAM
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für die 5 tagesplatten braucht man zwar keinen TÜV aber das auto MUSS verkehrssicher sein, dafür hast du auf dem rosa fahrzeugschein unterschrieben!

kommt jetzt auf die mängel an würde ich sagen.
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Alt 15.08.2010, 13:54   #4
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Benutzerbild von Jan_GTI

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was für mängel hast du den?
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Alt 15.08.2010, 17:00   #5
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Hallo

rechtlich gesehen ist der §16 FSZ ( Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten) maßgebend, dieser setzt keine gültige HU/AU vorraus ! Sowie ist keine Umweltplakette nötig !
Also meiner Meinung nach ist die Angelegenheit eindeutig, rechtlich gesehen völlig falsch gehandelt worden. Würde mich dazu mit einem Verkehrrechtsanwalt in Verbindung setzten und auf jedenfall Einspruch gegen die "Strafe" einlegen und eventuell auch noch etwas gegen die zuständige Polizei einleiten.

mfg
marko
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Alt 15.08.2010, 17:36   #6
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Zitat:
Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
ist ja damit bei dir wohl nicht gegeben !? bist ja quasi in urlaub gefahren ^^
Macl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2010, 17:59   #7
Mr. Kotzepresser
 
Benutzerbild von w1cht

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Mich haben sie auch schon mal mit den 04er Kennzeichen gefi...
Leider wird das mit den Kennzeichen etc immer gern auf die leichte schulter genommen (04er drauf und mir kann keiner was).
Mich hatten sie damals auch angehalten mit der frage: ist dies eine Probe bzw überführungsfahrt???
Bin damals auch mehr oder weniger genauso wie du mit den 04er "spazieren" gefahren.
Leider gabs dafür auch die dementsprechende Quittung.

Zitat:
Zitat von Danjo02vr Beitrag anzeigen
wie soll ich denn wenn ich keinen tüv brauch für die kennzeichen diese mängel als "laie" feststellen
Glaub ich jetzt mal nicht ganz vermute Dir wird bestimmt das ein oder andere bekannt gewesen sein

Wie schon erwähnt bist du allein für die Verkehrssicherheit der Fzgs verantwortlich.
Denk da wird noch was auf Dich zukommen. Würd am besten nen Anwalt hinzuziehen. Leider geraten die gemachten Fahrzeuge mit 04er Kennzeichen immer gern in solche Kontrollen, da ab und an genau sowas dabei rauskommt, da halt die meisten denken sie können mit den Kennzeichen einfach alles ändern und ab auf die Straße.

Hab auch noch nie gehört das ein Bulle ne Plakette runterkratzen darf. Meines erachtens darf dies nur der Gutachter bzw Tüv Prüfer.

greetz
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Alt 15.08.2010, 18:12   #8
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die polizei darf keine stempel zerkratzen oder autos still legen, das darf nur der tüv und sonst keiner, hab mich da mal extra drüber schlau gemacht

an deiner stelle auf jeden fall einen rechtsanwalt holen, hoffe du bist rechtsschutzversichert

aber du bist dafür verantwortlich das dein auto verkerhsicher ist, deswegen unterschreibst du ja den rosa schein, eingetragen muss nix sein, weil es ja ein überführungs bzw. probefahrtskennzeichen ist. man sollte natrürlich nicht mit dem nummerschild in urlaub fahren.

hab das auch mal gemacht, bin mit der 5 tageszulassung in den europa park gefahren und auf dem heimweg hatte mit die autobahnpolizei raus gezogen und fragta was für ein fahrt ich mache, probefahrt mit 5 leuten ist ein wenig komisch, überführungsfahrt genau so, konnte froh sein das es nete polizisten waren, kam dann mit einer verwarnung davon
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Alt 15.08.2010, 18:28   #9
max
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Zitat:
Zitat von Macl Beitrag anzeigen
ist ja damit bei dir wohl nicht gegeben !? bist ja quasi in urlaub gefahren ^^
Wohin mich meine Probefahrt hinführt, kann denen doch völlig egal sein.

Ich bin Anfang März mit Überführungskennzeichen von Pinneberg nach Kaufbeuren gefahren . Muß aber dazu sagen ,dass er im Winter abgemeldet wurde und ich mir in Pinneberg gleich nach dem Tüvtermin die Kennzeichen dort besorgt habe. In Bayern bei 20cm Neuschnee und starken Schneeverwehungen endlich angekommen, wurde ich auch mitten in der Pampa,morgens um 5 Uhr , von den Dorfsherifs angehalten!
Nachdem ich denen meine ganze Mappe vom Tüv und den Papieren in die Hand gedrückt und sie diese überprüft haben , fragten sie mich nur wo ich denn noch hin wollte. Es bezog sich wohl auch mehr auf meine breiten Reifen. Denn eine sichere Weiterfahrt sah sicherlich anders aus. Ich erklärte es denen und sie empfahlen mir die weniger zugeschneiten Wege zu nutzen. Zeigten es mir auch kurz auf einer Karte.
Wollte nur sagen ,dass ich an dem Morgen wohl Glück hatte. Winterreifen wären wohl eher Pflicht gewesen. Aber es kam nichts ,außer ein Willkommen hier in Bayern.
Bei Dir wollten sie sich nur wichtig tun. Und genau deshalb , würde ich auch eine Beschwerde bei der zuständigen Polizeiwache einreichen.
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Alt 15.08.2010, 18:32   #10
Mr. Kotzepresser
 
Benutzerbild von w1cht

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Zitat:
Zitat von stingewitz2 Beitrag anzeigen
eingetragen muss nix sein, weil es ja ein überführungs bzw. probefahrtskennzeichen ist.
da wär ich mir nicht so ganz sicher...
Ich hatte damals auch gewinde verbaut...felgen drauf...04er Kennzeichen drauf und ab dafür....

Die erste Frage des Bullen: Wo ist der alte FzgSchein?...und ob die umbauten eingetragen waren....
Ende vom Lied: Plakette weg...
Denke mal zum Tüv zwecks der Eintragung darfste fahren...das wars dann aber auch schon...

Das ende war dann ein kleiner Rechtsstreit der mich 600 eus gekostet hat.

So könnte ja jeder an seinem Fzg um und einbauen was er will...04er Schilder drauf und gut ist...
Einerseits greift dann wieder das Unterschreiben des Schein's dass das Fzg verkehrstüchtig ist. Irgendwie alles undurchsichtig...
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