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TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 27.02.2009, 16:43   #1
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Standard Fahrwerk und Felgen eintragen?


Hallo,

will nun mal nächste Woche wenn es schön ist beim Tüv vorbei schauen...
und zwar will ich mein JOM Gewindefahrwerk und meine Brock B2 Felgen und Spurplatten eintragen lassen!

nun hab ich noch mal ein paar Fragen!

1. muss ich vorm Tüv Spur einstellen lassen? weil wenn er sagt musste noch höher drehen wegen schleifen oder so, denn hab ich die Kosten für Spur einstellen in den Wind geschossen...

2. hab mal beim Tüv angerufen was gefragt wegen eintragen und Termin ob er das auch macht und so... und denn kam er dadrauf was das für ne Abnahme ist ob 19.2 oder 19.3 er meinte das Gutachten vom Fahrwerk muss meine Felgen erlauben und das Gutachten von den Felgen mein Fahrwerk... dann wäre es 19.3 sonst 19.2 wie kriege ich das nun am besten raus? und wo ist da genau der Unterschied ist 19.2 teurer?

3. Habe im moment Winterreifen ET 37 oder so drauf an der VA 5er Platten je Seite wegen schleifen am Federbein... mit Sommerreifen sollte es aber nicht schleifen da sie eine ET 30 haben... will nun meine Sommerreifen hinten mit 15er Platten je Seite fahren und vorne OHNE!!! aber muss ja im Winter vorne welche drauf haben... wie mach ich das dann mit eintragen muss ich einmal mit Sommerreifen hin und einmal mit Winterreifen?


4. Habe für die Spurplatten nicht direkt nen Gutachten... sondern steht i wie mit im Teilegutachten für das fahrwek reicht das denn? und das Gutachten ist Österreich aber ist ja egal ne? und muss ich eigentlich auch nen Gutachten für meine Reifen haben? das die auf den Felgen drauf sein dürfen ne oder das ist doch nicht mehr so oder?


hoffe ihr könnt mir bei meinen Fragen helfen

Danke im Voraus

MfG


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Alt 27.02.2009, 22:34   #2
AAM
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Zitat:
Zitat von Special_N
Hallo,

1. muss ich vorm Tüv Spur einstellen lassen? weil wenn er sagt musste noch höher drehen wegen schleifen oder so, denn hab ich die Kosten für Spur einstellen in den Wind geschossen...
Eigentlich musst du davor er könnte ja ne Bestätigung sehen wollen.

Ich habs aber auch danach gemacht.

Zitat:
Zitat von Special_N

2. hab mal beim Tüv angerufen was gefragt wegen eintragen und Termin ob er das auch macht und so... und denn kam er dadrauf was das für ne Abnahme ist ob 19.2 oder 19.3 er meinte das Gutachten vom Fahrwerk muss meine Felgen erlauben und das Gutachten von den Felgen mein Fahrwerk... dann wäre es 19.3 sonst 19.2 wie kriege ich das nun am besten raus? und wo ist da genau der Unterschied ist 19.2 teurer?
§19.3 (§ 21) ist die Sogannte Einzelabhnahme und Teurer. Dies wird gemacht wenn kein(e) oder nicht vollständige Gutachten vorhanden sind. Zum Beispiel VW Originalteile also andere Bremse, Achsen oder wie in meinem Fall ne Ventofront.

Das wird auch gemacht wenn nur irgendwelche Tragfähigkeitsgutachten vorhanden sind.


Zitat:
Zitat von Special_N


4. Habe für die Spurplatten nicht direkt nen Gutachten... sondern steht i wie mit im Teilegutachten für das fahrwek reicht das denn? und das Gutachten ist Österreich aber ist ja egal ne? und muss ich eigentlich auch nen Gutachten für meine Reifen haben? das die auf den Felgen drauf sein dürfen ne oder das ist doch nicht mehr so oder?
Steht irgendeine Nummer von den Spurplatten im Gutachten?
Wenn nein sieht es schlecht aus.

Das mit Österreich ist normalerweise egal mein Fahrwerk hatte auch ein Gutachten aus Österreich....keine Probleme.

Bei den Reifen kommt es darauf an ob die Reifengröße im Felgengutachten steht.
Wenn nicht brauchst du eine Freigabe vom Reifenhersteller.


AAM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2009, 14:01   #3
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Hallo nochmal,

ja wegen Spur sage ich sonst habe ich unter der Hand machen lassen bei meinem Onkel aber der hatte keine Bescheinigung oder so...
sollte ich die Domstrebe denn wenigstens leicht anziehen? die muss ich ja nicht eintragen lassen, ne Domstrebe oder?



also wie finde ich es jetzt raus in den einzelnen Gutachten steht Abnahme 19.3... aber wieso ist das ne Einzelabnahme habe doch nen Gutachten für alles...
und wieso muss ich neue Brmesen eintragen lassen??? das doch schwachsinn wenn ich VW Bremsen nehme? Erstausrüsterquali...


so denn zu den Spurplatten i wie finde ich die nicht so richtig im Gutachten von dem Fahrwerk... muss ich mich nochma mit dem der es mir gesagt hat in Kontakt begeben....


Also die Riefengröße steht im Gutachten der Felgen nur halt nicht die Marke habe welche von Toyo aber im Gutachten sind nur Michelin Brigestone Dunlop....
wie sieht es dann aus? habe ja ein Gutachten für die Reifen aber nur für Opel Calibra aber eigentlich egal oder? weil die Achslasten kommen bei meinem Golf 3 ja hin und so....

MfG
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Alt 28.02.2009, 14:04   #4
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Und kann mir nochmal jemand sagen wie ich das nun mit den Spurplatten mache??? will im Sommer vorne keine fahren aber im Winter muss ich, da es sonst am Fahrwerk schleift... muss ich die dann mit Winterreifen nochma eintragen lassen oder wie?

Mfg
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Alt 28.02.2009, 14:59   #5
AAM
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Zitat:
Zitat von Special_N
Hallo nochmal,

ja wegen Spur sage ich sonst habe ich unter der Hand machen lassen bei meinem Onkel aber der hatte keine Bescheinigung oder so...
sollte ich die Domstrebe denn wenigstens leicht anziehen? die muss ich ja nicht eintragen lassen, ne Domstrebe oder?

Keine Ahnung.

Zitat:
Zitat von Special_N



also wie finde ich es jetzt raus in den einzelnen Gutachten steht Abnahme 19.3... aber wieso ist das ne Einzelabnahme habe doch nen Gutachten für alles...
und wieso muss ich neue Brmesen eintragen lassen??? das doch schwachsinn wenn ich VW Bremsen nehme? Erstausrüsterquali...

Gute Frage wegen den Gutachten, weiss ich aber nicht.

Ich sagte ANDERE Bremse also größer usw....

Neuteile müssen nicht eingetragen werden.


Zitat:
Zitat von Special_N

so denn zu den Spurplatten i wie finde ich die nicht so richtig im Gutachten von dem Fahrwerk... muss ich mich nochma mit dem der es mir gesagt hat in Kontakt begeben....

Ja.
Du brauchst in dem Fall ein Gutachten von den Spurplatten.

Zitat:
Zitat von Special_N


Also die Riefengröße steht im Gutachten der Felgen nur halt nicht die Marke habe welche von Toyo aber im Gutachten sind nur Michelin Brigestone Dunlop....
wie sieht es dann aus? habe ja ein Gutachten für die Reifen aber nur für Opel Calibra aber eigentlich egal oder? weil die Achslasten kommen bei meinem Golf 3 ja hin und so....
Die Reifenmarken sind egal. Nur die Größe(n) und Traglasten sowie die Geschwindigkeitsindexe müssen stimmen bzw. ausreichen.

Das Gutachten vom Opel für die Reifen ist irgendwie unnötig.
Ich weiss auch nicht was da drin stehen soll.
Wenn es doch für die Felgen sein sollte dann gibts ne Einzelabhnahme.


Zitat:
Zitat von Special_N
Und kann mir nochmal jemand sagen wie ich das nun mit den Spurplatten mache??? will im Sommer vorne keine fahren aber im Winter muss ich, da es sonst am Fahrwerk schleift... muss ich die dann mit Winterreifen nochma eintragen lassen oder wie?

Mfg
Ja.

aber nicht in den Fahrzeugschein!!!

Sonst musst du die Spurplatten jedesmal wieder AUSTRAGEN lassen wenn du auf Sommerreifen wechselst.

Leg dir einfach den Zettel ins Auto den du vom TÜV bekommst.
AAM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2009, 15:00   #6
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Also kurz gesagt einfach am besten vorm TÜV Termin mal die Gutachten usw mit nehmen zum TÜV... und fraen was die noch brauchen und so oder? ist wohl das einfachste?

MfG
Special_N ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2009, 15:04   #7
AAM
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Zitat:
Zitat von Special_N
Also kurz gesagt einfach am besten vorm TÜV Termin mal die Gutachten usw mit nehmen zum TÜV... und fraen was die noch brauchen und so oder? ist wohl das einfachste?

MfG

Ja das ist das einfachste und auch schlauste.

Mache aber vorher noch einen Beratungstermin sonst darfst du ewig warten.
AAM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2009, 18:12   #8
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Zitat:
Zitat von AAM

§19.3 (§ 21) ist die Sogannte Einzelabhnahme und Teurer. Dies wird gemacht wenn kein(e) oder nicht vollständige Gutachten vorhanden sind. Zum Beispiel VW Originalteile also andere Bremse, Achsen oder wie in meinem Fall ne Ventofront.
eine §19.3 Abnahme ist eine ganz normale Eintragung wenn ein gültiges Teilegutachten vorliegt.

eine §21 Abnahme ist die Einzelabnahme. §19.3 und §21 sind nicht gleich...
Nightflyer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2009, 19:01   #9
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Zitat:
Zitat von Nightflyer
eine §19.3 Abnahme ist eine ganz normale Eintragung wenn ein gültiges Teilegutachten vorliegt.

eine §21 Abnahme ist die Einzelabnahme. §19.3 und §21 sind nicht gleich...
Ja stimmt war gerade nochmal schauen was auf meiner Bescheinigung vom TÜV steht

Da steht Begutachtung nach §19(2) / 21 STVO.

Dann war es 19.2 Sorry!
AAM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2009, 17:38   #10
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also in meinen Teilegutachten für die Felgen und Fahrwerk steht 19.3....

aber der Tüver meinte wenn meine Felgen nicht im Fahrwerk Gutachten und mein Fahrwerk nicht im Felgengutachten steht muss er es nach 19.2 abnehmen... also ist 19.2 dnen teurer?

was soll sowas eigentlich? wo stehn shcon i welche Felgen im Gutachten des Fahrwerks dnen können die sich gleich dies 19.3 schenken oder?

MfG
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