Wenn du also eine E nummer auf deinem Endtopf hast brauchst du ihn nicht eintragen. Ob du aber was mitführen mußt das weiß ich nicht. Eigentlich nicht weil ja eintragungsfrei. Aber ich weiss das auch nicht so recht.
ich kopier dir mal was aus anderen Foren was ich gerade gelesen habe. Kannst ja da mal durchlesen
Zitat:
" Wenn er eine EG-Genehmigung hat, gibt´s dafür natürlich keine ABE. Da es für EG-genehmigte Teile keine Mitführpflicht für die Genehmigungspapiere gibt, reicht das Prüfzeichen auf den Teil aus."
"Das Teil hat eine EG-Typgenehmigung, darum gibt es keine ABE. Für die Typgenehmigung besteht keine Mitführpflicht. Das E-Zeichen muss reichen - auch der Polizei.
Die Regelungen über die Anerkennung des Prüfzeichens finden sich im § 21a StVZO.
Dass die Genehmigung in Papierform nicht mitgeführt oder ausgehändigt werden muss, findet sich im § 19 IV StVZO."
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