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TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 12.07.2007, 01:34   #1
Hilfesuchender

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Standard hintere türgriffe gecleant,frage wegen neuen Tüv.....


hallo leute,

ich hab mal ne frage:
hab mir vor paar monaten einen Golf 3 TDI gekauft!!!Der Vorbesitzer hat die hinteren Türgriffe weggecleant und nicht eintragen lassen.Die hinteren türen gehen also nur von innen auf!wollte gestern neuen Tüv machen doch der Prüfer wollte mir keinen Tüv geben da die hinteren Türgriffe weggecleant sind!

Muss ich die Türgriffe jetzt irgendwie eintragen lassen???Wenn ja hat einer von euch einen fahrzeugschein indem die gecleanten türgriffe eingetragen ist???Und auf was muss ich achten bevor ich die türgriffe eintragen lasse?

Würde mich über eure ratschläge sehr freuen....


mfg Dennis


325tdsschrauber ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 01:47   #2
Golf-Liebhaber
 
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Soweit ich weiß darfst du die hinteren Türgriffe nur cleanen, wenn du...

a) die Rückbank ausbaust und dadurch aus deinem Fünfsitzer ein Zweisitzer wird. Muss dann natürlich dementsprechend auch in den Papieren geändert werden.

b) eine Notentriegelung einbaust, so dass (z.B. im Falle eines Unfalls) die Türe von außen geöffnet werden kann. Aber selbst dan sind manche TÜV-Prüfer störrisch, da du dann ja auch auf die Notentriegelung hinweisen musst. Dies wiederrum nimmt ja den Sinn des Cleanens, wenn an Stelle des Türgriffes ein Hinweispfeil Richtung Notentriegelung pappt...

c) nicht einfach nur ne Kopie von jemand anderem vorlegst, der die Türen eingetragen bekommen hat. Schließlich interessiert das den TÜV-Prüfer recht wenig, weil es sich nicht auf DEINEN Wagen bezieht.

So, ich hoffe, ich habe es richtig dargestellt. Sollte ich vollkommenen Schwachsinn geschrieben oder etwas vergessen haben: Zerhackt mich, peitscht mich aus, nennt mich einen Lügenbold... oder korrigiert mich einfach.

MfG


Fietje_Fuchs ist offline   Mit Zitat antworten

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Alt 12.07.2007, 02:10   #3
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zu a:
aufm 2 sitzer werd ich ihn NICHT umbauen!

zu b:
Die hinteren türen könnte ich mit so umbauen das ich sie von außen per fernbedienung öffen kann!Das würde gehen....

zu c:
naja ich kann mir schon vorstellen wenn einer mir nen fahrzeugscheinkopie geben kann indem die hinteren türgriffe so eingetragen sind wir in Variante B(also mit fernbedienung von außen öffnen) beschrieben ist könnte mir das schon beim eintragen weiterhelfen.....


Was ich nur nicht verstehn kann: bei einem Coupe kann man ja bei einem Unfall auch nicht von außen in den hinteren Sitzen gelangen????ist doch irgendwie das gleiche oder???

Danke für die schnelle Antwort!
325tdsschrauber ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 08:15   #4
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Gruss Sandysolo
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