Soweit ich weiß darfst du die hinteren Türgriffe nur cleanen, wenn du...
a) die Rückbank ausbaust und dadurch aus deinem Fünfsitzer ein Zweisitzer wird. Muss dann natürlich dementsprechend auch in den Papieren geändert werden.
b) eine Notentriegelung einbaust, so dass (z.B. im Falle eines Unfalls) die Türe von außen geöffnet werden kann. Aber selbst dan sind manche TÜV-
Prüfer störrisch, da du dann ja auch auf die Notentriegelung hinweisen musst. Dies wiederrum nimmt ja den Sinn des Cleanens, wenn an Stelle des Türgriffes ein Hinweispfeil Richtung Notentriegelung pappt...
c) nicht einfach nur ne Kopie von jemand anderem vorlegst, der die Türen eingetragen bekommen hat. Schließlich interessiert das den TÜV-
Prüfer recht wenig, weil es sich nicht auf DEINEN Wagen bezieht.
So, ich hoffe, ich habe es richtig dargestellt. Sollte ich vollkommenen Schwachsinn geschrieben oder etwas vergessen haben: Zerhackt mich, peitscht mich aus, nennt mich einen Lügenbold... oder korrigiert mich einfach.
MfG