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TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 24.01.2012, 18:45   #1
Schrauber

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Standard Mängelbericht wegen Eintragungen


Hi Leute

ich wurde vor paar Stunden von der Polizei angehalten und habe einen Mägelbericht erhalten.
Es geht darum das bei meinem Golf Fahrwerk / Auspuff und Felgen eingetragen sind jedoch habe ich nur dieses Papier was der TÜV ausgestellt hat und die Eintragungen nie im Fahrzeugschein eintragen lassen.

Die Eintragungen sind von 2003 , das Auto habe ich 2005 gekauft und wurde schon sehr oft angehalten und bis jetzt hatte sich nie ein Polizist beschwert als ich ihn die DIN A4 Eintragungspapiere vom TÜV gezeigt habe.

Der Polizist heute meine das es Pflicht ist die Eintragungen so schnell wie möglich im Fahrzeugschein ergänzen zu lassen und da ich das Auto seit 2005 besitze hätte ich ja lange genug Zeit gehabt.

Nun soll ich mit der Mängelkarte zur KFZ Zulassungsstelle und es nachtragen lassen und habe 10 Tage Zeit dafür.

Kann mir jemand von euch sagen ob es wirklich Pflicht ist ?
Und was kostet soeine Eintragung in dem Fahrzeugschein ?

Ach ja, der Polizist meinte noch das ich Post bekommen werde wegen dem Bußgeld und evtl. noch einen Punkt, das wusste er nicht genau.

Weis jemand von euch ob das rechtlich ist ? Ich mein das Nachtragen in den Kfz Schein kann ich verstehen aber gleich Bußgeld und sogar ein Punkt dafür finde ich etwas übertrieben vorallem weil ja alles eingetragen ist und ich die TÜV Papiere auch bei mir hatte.

Danke für eure Hilfe

Viele Grüße

Smoky


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Alt 24.01.2012, 18:47   #2
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Hää bei mir sagen die Tüver immer ich soll es bei Gelegenheit mal nachtragen lassen!

Von ner Pflicht hab ich noch nichts gehört! Solange du die Papiere dabei hast!


Golf3GT-R ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2012, 18:48   #3
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wenn du das auto 2005 gekauft hast musstest du es ja auf dich anmelden oder? Und da hast du dich bei der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren beschäftigt und es heißt man soll diese Dinge bei der nächsten Beschäftigung mit den Fahrzeugpapieren eintragen lassen. Also hättest du es so wie ich das sehe damals eintragen lassen sollen Aber mein TÜV Prüfer hat zu mir auch gesagt eintragen ist eig nicht nötig
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Quick-Nick (24.01.2012)
Alt 24.01.2012, 18:55   #4
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Auf manchen Tüv zetteln steht drauf, dass man die FahrzeugPapiere innerhalb von 2 Woche zu berichtigen hat. Bei den meisten Eintragungen ist es aber egal wann die im schein kommen.

Die Eintragung in den schein kostet so um die8-10€!
McMar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2012, 18:56   #5
Schrauber

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Ich dachte auch immer das es nicht nötig sei , vorallem bin ich ja seit 2005 bis heute ohne Probleme so gefahren und in der Zeit sicherlich 10-15 mal angehalten und kontrolliert worden.

Als ich das Auto 2005 auf mich umgeledet habe wurde ich auch nicht gefragt ob ich irgendwelche Eintragungen nachtragen möchte.

Naja nun muss ich da durch und so wie ich erfahren habe kostet es pro Eintragung ca 10€ bei der Zulassungsstelle

*EDIT*

Also bei mir steht auf den Eintragungen das ich es bei nächster Gelegenheit im Kfz Schein nachtragen lassen soll.
Hab es eben erst gesehen und schleppe das schon seit 7 Jahren mit mir rum

Geändert von smokyroyal (24.01.2012 um 18:57 Uhr)
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Alt 24.01.2012, 18:56   #6
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In den Papieren von der technischen Abnahme steht in der Regel drin, wie zügig die Korrektur der Fahrzeugpapiere erforderlich ist.

Steht da "bei nächster Gelegenheit", wäre das allerspätestens bei der An- bzw. Ummeldung des Fahrzeuges gewesen.
Ansonsten kenne ich noch "schnellstmöglich", was sich ja von selber erklärt.
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Alt 24.01.2012, 18:57   #7
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Also ich kenn es so, dass es Pflicht ist.

Bei mir steht z.B. auf dem Abnahmeprotokoll der DEKRA drauf: "Dieses Gutachten ist längstens 1 1/2 Jahre gültig."

Folglich musste ich es bis dahin in den Fahrzeugschein eintragen lassen.
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Alt 24.01.2012, 19:01   #8
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Also bei manchen eintragungen muss man es in denn Schein eintragen lassen ja.
Ich lass es in der Regel eh in denn Schein eintragen, denn wenn du mal denn Zettel vom Tüv verlierst hast du garnichts.
Ist ja kein großes ding.
vwcult33 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2012, 19:13   #9
Schrauber

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Okay gut zu wissen, dann werde ich die Tage mal zur Zulassungsstelle fahren und es Eintragen lassen.

Nun bin ich mal gespannt was ich für einen Brief erhalten werde, weil laut des Polizisten muss er eine Anzeige schreiben und es folgt ein Bußgeld und evtl ein Punkt oder mehrere Punkte.
smokyroyal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2012, 19:18   #10
AAM
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einzelabnahme = sofort in den schein.

"normale" eintragung = bei nächster gelegenheit.



da gibts im grunde keine diskussion oder andere möglichkeit.
ist ne glasklare sache.

du hast einen fehler gemacht und jetzt musst du halt dafür geradestehen.

verbuche es unter lehrgeld und gut....
AAM ist offline   Mit Zitat antworten
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