Keine Ahnung ob es von Bundesland zu Bundesland, von Kreis zu Kreis oder von
Prüfungsorganisation abängig und unterschiedlich ist.
Ich kenne beides :
- Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich
- Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere hat bei nächster Gelgenheit zu erfolgen
Beides Gutachten gemäß § 21 StVZO nach Fahrzeugänderung ( § 19 Abs.2 StVZO )
über die amtliche
Prüfung eines Fahrzeugs
Bei einem Auto bin ich 6 Jahre mit den Papieren rumgefahren.
Dann kan eine Kontrolle und der Polizist sagte :
Sie MÜSSEN innerhalb von 2 Wochen ...........
Ich hatte Ihm das Gutachten samt Belegen, ABEs usw in der Hand gedrückt
und auf die Passage hingewiesen :
- Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere hat bei nächster Gelgenheit zu erfolgen
Das Fahrzeug hatte ein Saisonkennzeichen, musste also in dem Zeitraum weder an- noch abgemeldet werden.
Bei der HU
Prüfung hätte das auch nicht gebracht die Papiere vorzulegen.
Die KÜS sagte mir :
Eine Einzelabnahme darf hier nur der TÜV machen ( wie ja geschehen ), Sie müssen also damit zur Zulassungsstelle und das in Schein und Brief umtragen lassen.
Da ich "wegen dem Fahrzeug " aber nie zur Zulassungsstelle musste kam es nicht dazu.
Bei den HU Untersuchungen habe ich sämtliche Gutachten, ABEs und Bescheinigungen den
Prüfern gegeben, da ich generell dabei bin bei solch Abnahmen.
Gab nie groß Probleme.
Ne Kumpel hatte mal was da stand was drin wie :
die Fahrzeugpapiere sind innerhalb der nächsten 14 Werktage berichtigen zu lassen ...