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Zitat von Kairo Ja und was ist mit den tagfahrleuchten die es zum nachrüsten gibt ja erlaubt ist es auch nicht mit nsw rumzufahren aber machen tun es trotzdem alle naja wenn es aus ist dann kann doch keiner was sagen oder???? |
Der Unterschied ist hier aber eklatant!
Die eingeschalteten NSW stellen eine OWI dar, wenn überhaupt - ist falsch geschaltete Beleuchtung, kostetn nen 10€
Illegale- nicht abgenommene Beleuchtungseinrichtungen- am Fahrzeug führen zum Erlöschen der BE des fahrzeuges und somit zum Verlust des Versicherungsschutes. Nebenbei gibt es dafür 3 Punkte, 75€ Bussgeld + 25€ Bearbeitungsgebür, wenns dir der Spaß wert ist, kannst gern damit rumfahren...