Zitat:
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Zitat von GolfGtiRacer Das bekommst du vorne nicht eingetragen! Seit dem 1.4.2009 gibt es einen neue Regelung:
Der Radkasten muss die komplette Felge Abdecken. Früher musste nur die Lauffläche abgedeckt werden. Ich hab es bei mir noch eingetragen bekommen und das mitte April, aber nur weil es sich noch nicht so sehr verbreitet hatte. |
Stimmt nicht ganz, das ist ne regelung das bei fahrzeugen ab dem BJ 1996 die Radreifenkombi komplett im radhaus verschwinden muss, die reifenflanke auch nicht sichtbar ist von oben hinaus.
ich habe einen G3 EZ 1992 und da is das keine probleme,
Beim Golf 4 wird das auc meistens gemacht, ist ne ermessenssache des
prüfers...
Was noch wichtig ist, das profil muss von hinten gesehen ( von der felgenzentrierung mitte 10cm nach oben und dann wagerecht nach hinten nicht mehr aus der stoßstange zu sehen sein von hinten, wenn ja müssen schmutzfänger montiert werden oder die stoßstange muss an den beiden äusseren haltern unterfüttert werden....
Aussage von einem Freund der beim Tüv
Prüfer ist, daher kenn ich die Probleme...