Kann dir eigentlich egal sein, was in der Bescheinigung Teil 1 steht. Auch die Polizei "sollte" das inzwischen wissen. Die werden den Teufel tun und das Auto stilllegen. Die werden dir höchstens eine Mängelkarte mitgeben. Die schickst du dann zur Zulassungsstelle und die sollen denen einen Ausdruck schicken. Wenn die Grünen dir das Auto stillgelegt haben, dann wird das teuer für die, weil es eben eine unberechtigte Stilllegung war. Wenn die dann noch ein Strafverfahren einleiten, machst du einen Einspruch ohne Begründung mit Verlangen nach mündlicher Verhandlung. Dann legst du den Ausdruck von der Zulassungsstelle vor, zusammen mit einer Kopie der zurückgeschickten Mängelkarte und dann hat der Staatsanwalt die nette Aufgabe in der Bußgeldstelle den Penner zu suchen, den er dann wegen Verfolgung Unschuldiger im Amt anklagen kann.
Nach so einem Verfahren hast du erfahrungsgemäß längere Zeit Ruhe, weil die sich immer die vermeintlich Schwachen aussuchen zum pisacken.
Etwas ähnliches gab es bei uns mal, als einer sein Auto Samstags abgemeldet hatte (unsere Zulassungsstelle ist Samstag vormittag offen) und Richtung neue Länder fuhr. Der wurde prompt mittags angehalten und sein Auto stillgelegt (ich sag nur Thüringen). Zugleich haben die Schwachköpfe ein Verfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet, das die Staatsanwaltschaft dann am Montag mittag beerdigen konnte. Nur über die Kosten der Überstellung des Autos zum Ziel gab es dann noch länger Streit, weil die Polizei das nicht zahlen wollte, letztlich aber musste. Das war für den Polizisten sicherlich ein richtiges Waterloo, weil dessen Chef da weniger begeistert war.
Wolfgang
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