Ich denke, du meinst das orangene Standlicht in deinen Blinkern!? Wenn ja, ist das so nicht erlaubt (laut TÜV muss darf das Fz. nach vorn nur weiß strahlen - außer Blinkintervall) was nach dt. Recht erlaubt ist, ist weißes Standlicht in den Blinkern Achtung wichtig: -> !!! Dazu musst du aber das Standlicht im Scheinwerfer abklemmen !!!!
Ein KFZ darf nur mit weißer Lichtfarbe nach vorne strahlen, dieses steht sogar in der STOVZ.
Also sind leuchtende oder glimmende Blinker, die gelb leuchten in Fahrtrichtung verboten!
Kostet bei Kontrolle 15 Euro Verwarngeld!*