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Alt 02.09.2010, 13:10   #1
Profigolf3r
Rostpolierer
 
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Name: Daniel
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Standard "Verbotene Kennzeichen"


Hallo User,

aufgrund folgender Geschichte möchte ich mal hier meinen Dampf ablassen bzw. über das Thema "Verbotene Buchstaben- und Zahlenkombinationen bei KFZ Kennzeichen" ablassen.

Mir wurde vor einiger Zeit mein Fahrzeug von der Polizei zwangsstillgelegt aufgrund diverser Mängel. Als ich heute meinen Golf wieder zulassen wollte musste ich mir folgendes sagen lassen: "Da es sich hier um eine Neuzulassung handelt können wir ihnen ihre alte Kennzeichenkombination nicht mehr zulassen!"

Mein altes Kennzeichen lautete TF-VW88. Die "88" im Nummernschild ist laut deren Aussage nicht mehr erlaubt. Genauso wie "18","AH","HH","NS","SA","SS","KZ".
Nun dürfte ich mir deswegen komplett neue Schilder drucken lassen, was ja auch mit höheren Kosten verbunden ist!

Dann habe ich noch gefragt was gewesen wäre wenn ich nicht angehalten worden wäre und das Auto nicht stillgelegt worden wäre.
Da meinten die nur zu mir das es dann halt so ist, könne man nicht ändern, aber eine "Neuzulassung" ist mit diesen Kombinationen nicht mehr möglich!

Nun habe ich auch schon im Internet recherchiert, bin aber auf keinen Gesetzestext gestoßen der mir oben erwähntes verbietet!


Habt ihr auch schon solche Erfahrungen machen müssen? Schließlich muss es sich bei einer solchen Kombination ja nicht um einen "Nationalsozialistischen Hintergrund" handeln, sondern kann ebenso die Initialien oder das Geburtsdatum des Fahrzeughalters darstellen.


Falls jemand eine Gesetzeskräftige Aussage dazu findet dann bitte ich darum diese hier zu verlinken oder zu zitieren.

mfg Profi


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