so..war beim tüv..mit dieser nummer auf den leuchten kann er nichts anfangen..als tagfahrlicht (wie hier schon erwähnt) brauchen sie die RL kennung und müßen anderst geschaltet werden. also raus mit den dingern und zurückschicken zum verkäufer mit dem hinweis sie aus dem sortiment zu nehmen oder den hinweis das diese nicht im deutschen straßenverkehr zulässig sind...zwar schade wegen optik..aber sicher ist sicher..
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