Ihr müsst vorsichtig sein.
Wenn ihr nen Pingeligen
Prüfer habt der es mit den Richtlinien genau nimmt kann es passieren das ihr dort alleine schon probleme bekommt weil die Lichtstärke für das Standlicht in irgendwelchen Richtlinien festgelegt ist. und wenn man nun 4 statt 2 Leuchtmittel hat ist ja auch die Lichtstärke dieser Kombination anders und streng genommen ist es dann auch nicht mehr Tüv Konform. Ansonsten gelten ja Immernoch die Normen beim E-
Prüfzeichen auf die ja schon verlinkt wurde.